„Die Tiere teilen mit uns das Privileg, eine Seele zu haben.“
Pythagoras von Samos
Blutegeltherapie
Die Blutegeltherapie zählt zu einer der ältesten überlieferten Heilmethoden und ist eine sehr effektive antientzündliche und antithrombotische Therapiemöglichkeit.
Der Blutegel, Hirudo medicinalis, besitzt 3 Kieferleisten mit je 80 rasiermesserscharfen Zähnchen mit denen er durch die Haut dringt. Sein Speichel beinhaltet einen Cocktail aus unterschiedlichsten Enzymen und Wirkstoffen, u.a. Hirudin, Calin, Egline, Hyaloronidase, Histamin-ähnliche Substanzen.
Der Speichel des Blutegels wirkt u.a.:
- Entzündungshemmend (antiphlogistisch)
- Gerinnungshemmend, und ist so einem Aderlass gleichzusetzen
- Durchblutungsfördernd
- Schmerzlindernd (analgetisch)
- Antibiotisch
- Antithrombothisch
- Lymphflussfördernd
Anwendungsmöglichkeiten der Blutegeltherapie bei Hunden, Katzen und Pferden:
- Akute und chronische Hufrehe
- Arthritis
- Arthrose
- Kissing Spines
- Spondylose
- Piephacke, Stollbeule
- Haematome, Thrombosen, Ödeme
- Druckstellen
- Spat
- Schale
- Durchblutungsstörungen
- Störungen des Lymphflusses
- Wundheilungsstörungen
- Erkrankungen von Sehnen und Bändern
- Akuter Bandscheibenvorfall (Diskopathie)
- Blutohr (Othämatom)
- Sommerekzem
Die Menge der zum Einsatz kommenden Blutegel, ist abhängig von der Größe und Gewicht Ihres Tieres.
Wichtiger Hinweis
seit 28.01.2022 gilt das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG)
Gem. des § 50 Abs. 2 TAMG „dürfen Tierhalterinnen und Tierhalter sowie andere Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes bei Tieren nur anwenden, soweit diese von der behandelnden Tierärztin oder dem behandelnden Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind und die Anwendung gemäß der tierärztlichen Behandlungsanweisung erfolgt. Humanhomöopathika sind Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes und können daher künftig insbesondere nicht mehr von Tierheilpraktikerinnen und Tierheilpraktikern im Rahmen ihrer Therapiemaßnahmen eingesetzt werden.“ (Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-006.html)
Eine Blutegelbehandlung ist nur noch mit einer tierärztlichen Anordnung möglich!
Ich verwende in meiner mobilen Tierheilpraxis Lerner – Tiernaturheilkunde & Tierphysiotherapie ausschließlich Blutegel aus speziellen Zuchtbetrieben, welche die strengen Anforderungen gemäß § 13 Arzneimittelgesetz erfüllen.
Hier können Sie sich die Tierhalterinfomation zur Blutegeltherapie herunterladen. Bitte bringen Sie diese zur Behandlung unterschrieben mit.
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